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Mitglieder werben Mitglieder Grundsätzlich gilt: Ein Aufnahmeantrag ist rechtlich gesehen eine Urkunde, somit haben alle Eintragungen ausschließlich vom Antragsteller zu erfolgen. Besonders die Angabe des Werbers hat durch den Antragsteller zu erfolgen, sonst kann keine Berücksichtigung dessen erfolgen.