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Rechtsordnung und Verwaltung

 

Rechtsordnung und Verwaltung

Hinsichtlich seiner Verfassung und inneren Organisation stellt sich der Verein als ein von einem zehnköpfigen dynamischen Vorstand nach modernen Gesichtspunkten geführter Verein vor. Grund- lage des Vereinslebens ist die im Zusammenhang mit der im Jahre 1974 erfolgten Eintragung des - wegen Förderung des Sports - als gemeinnützig anerkannten Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg geschaffene Satzung. Durch zahlreiche zwischenzeitlich erfolgte Änderung ist sie zu einem perfekten Regelwerk geworden, das von zahlreichen Fischereivereinen übernommen und darüber hinaus zur Grundlage der vom Rheinischen Fischereiverband von 1880 e. v. für seine Vereine entwickelten Mustersatzung wurde. Die Satzung wird ergänzt durch  die  Vereinsgewässerordnung   und  die  diese  abrundende Bootsordnung, durch  welche die  Ausübung  der  Fischerei  an  den Vereingewässern umfassend geregelt ist. Die Jugendordnung und die Ehrungsordnung machen das Regelwerk der Vereinsrechtsordnung komplett.

Die Vereinsverwaltung (Mitgliederbetreuung, Finanzbuchhaltung usw.) erfolgt unter Einsatz aller modernen Mittel elektronischer Datenverarbeitung. Nahezu alle Vorstandsmitglieder arbeiten mit Personalcomputer (PC).

Eine der wichtigsten Errungenschaft des Vereins ist sein Informationssystem. Seit mehr als 20 Jahren gibt der Verein im Eigenverlag eine vom Ersten Vorsitzenden gestaltete Vereinszeitung heraus, die als ASV-Report fünfmal im Jahr mit je 12 bis 20 Druckseiten erscheint und die Vereinsmitglieder zeitnah und umfassend über alle wichtigen Ereignisse, Neuigkeiten, Einladungen usw. aus dem Vereinsbereich und der Fischerei im allgemeinen informiert. Über dies hinaus betreibt der Verein eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, die jährlich im Durchschnitt zu 50 Berichten in den allgemeinen Printmedien führt.

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