Verein / Rechtsordnung und Verwaltung
Hinsichtlich seiner Verfassung und inneren Organisation stellt sich der Verein als ein von einem zwölfköpfigen dynamischen Gesamtvorstand nach modernen Gesichtspunkten geführter Verein vor.
Grundlage des Vereinslebens ist die im Zusammenhang mit der im Jahre 1974 erfolgten Eintragung des - wegen Förderung des Sportes - als gemeinnützig anerkannter Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg geschaffene Satzung.
Durch zahlreiche zwischenzeitlich erfolgte Änderungen ist sie zu einem perfekten Regelwerk geworden, das von zahlreichen Fischereivereinen übernommen und darüber hinaus zur Grundlage der vom Rheinischen Fischereiverband von 1880 e. V. für seine Vereine entwickelten Mustersatzung wurde. Die Jugendordnung und die Ehrungsordnung machen das Regelwerk der Vereinsrechtsordnung komplett.
Die Vereinsverwaltung (Mitgliederbetreuung, Finanzbuchhaltung usw.) erfolgt unter Einsatz aller modernen Mittel elektronischer Datenverarbeitung.
Eine der wichtigsten Errungenschaft des Vereines ist sein Informationssystem. Seit mehr als 30 Jahren gibt der Verein im Eigenverlag eine vom Media- und Pressewart sowie vom Ersten Vorsitzenden gestaltete Vereinszeitung heraus, die als ASV-Report bis zu fünfmal im Jahr mit je 12 bis 20 Druckseiten erscheint. Die Vereinsmitglieder zeitnah und umfassend über alle wichtigen Ereignisse, Neuigkeiten, Einladungen usw. aus dem Vereinsbereich und der Fischerei im Allgemeinen informiert. Über dies hinaus betreibt der Verein eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, die jährlich im Durchschnitt zu 50 Berichten in den allgemeinen Printmedien führt.